Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Gesundheit
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Telefon: +43 732 77 20-14133
Fax: +43 732/7720-214355
E-Mail: post@gesundes-oberoesterreich.at
http://www.gesundes-oberoesterreich.at

Oö. Gesundheitsplattform

Der Gesundheitsplattform gehören 11 stimmberechtigte Mitglieder an. Das Land und die Sozialversicherungsträger entsenden je fünf Mitglieder, ein Mitglied wird vom Bund bestellt. Weiters sind 15 beratende Mitglieder – ohne Stimmrecht – in der Oö. Gesundheitsplattform vertreten.

Über Beschluss der Gesundheitsplattform können zur Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte Experten und Auskunftspersonen beigezogen werden.

 

Aufgaben/Zuständigkeiten der Oö. Gesundheitsplattform

  1. Abgeltung von Leistungen der Krankenanstalten für inländische Patientinnen und Patienten, für die eine Leistungspflicht der Träger der Sozialversicherung besteht;
  2. Abrechnung der Kosten für die Erbringung von Leistungen der Krankenanstalten für ausländische Patientinnen und Patienten auf Grund von zwischenstaatlichen Übereinkommen oder überstaatlichem Recht über soziale Sicherheit;
  3. Genehmigung von Investitionsvorhaben der Krankenanstalten und Gewährung allfälliger Zuschüsse für Investitionen an die Träger der Krankenanstalten;
  4. Gewährung von Mitteln zur Finanzierung von strukturverbessernden Maßnahmen (Strukturreformen) und Planungen zur Entlastung der Krankenanstalten;
  5. Überprüfung der Verwendung der finanziellen Zuwendungen an die Träger der Krankenanstalten;
  6. Überprüfung der Grundlagen für die Erbringung der stationären und ambulanten Leistungen der Krankenanstalten, insbesondere der Datenqualität der Diagnose- und Leistungsdokumentation;
  7. Erlassung von Richtlinien für die unter Z 1 bis 6 angeführten Maßnahmen, insbesondere hinsichtlich der Gewährung und Abwicklung finanzieller Zuwendungen;
  8. Handhabung des Sanktionsmechanismus auf Landesebene gemäß Art. 40 der Vereinbarung;
  9. Aufgaben, die dem Fonds durch die Landesgesetzgebung aus dem Zuständigkeitsbereich des Landes übertragen wurden;
  10. Genehmigung des Voranschlags und Rechnungsabschlusses des Fonds;
  11. sonstige Aufgaben, die aus Mitteln des intramuralen Bereichs finanziert werden.