Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Gesundheit
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Oö. Landes-Zielsteuerungskommission

Die Landes-Zielsteuerungskommission ist ein Organ des Landesgesundheitsfonds zur Umsetzung der Zielsteuerung-Gesundheit auf Landesebene und besteht insgesamt aus elf Mitgliedern. Die Kurie des Landes und der Sozialversicherung stellen jeweils fünf Mitglieder, der Bund entsendet ein Mitglied.

Den Vorsitz in der Landes-Zielsteuerungskommission führen das für Angelegenheiten der Krankenanstalten zuständige Mitglied der Oö. Landesregierung und die/der Landesstellenvorsitzende der Österreichischen Gesundheitskasse in Oberösterreich gleichberechtigt (Co-Vorsitzende).

 
       
       

      Aufgaben/Zuständigkeiten der Landes-Zielsteuerungskommission

      Der Landes-Zielsteuerungskommission obliegt die Festlegung (Beschlussfassung) zu nachstehenden Punkten:

      • Koordination, Abstimmungen und Festlegungen aller aus dem Zielsteuerungsvertrag und dem Landes-Zielsteuerungsübereinkommen resultierenden Aufgaben und Maßnahmen zur Umsetzung;
      • Mitwirkung am bundesweiten Monitoring und Behandlung des Monitoringberichts gemäß Abschnitt 6 der Vereinbarung Zielsteuerung-Gesundheit;
      • Wahrnehmung von Agenden zum Sanktionsmechanismus;
      • Umsetzung der Regelungen für vertragliche und gemeinsam von Sozialversicherung und Land zu verantwortende sektorenübergreifende Finanzierungs- und Verrechnungsmechanismen auf Landesebene (z.B. Spitalsambulanzen, Gruppenpraxen und niedergelassene Fachärztinnen/Fachärzte, tagesklinische Versorgung, innovative Versorgungsformen etc.); Umsetzung von vereinbarten innovativen Modellen zur sektorenübergreifenden Finanzierung des ambulanten Bereichs;
      • Angelegenheiten des Regionalen Strukturplans Gesundheit
      • Feststellung des Bedarfs für die Errichtung einer Primärversorgungseinheit
      • Angelegenheiten der Großgeräte intra- und extramural;
      • Strategie zur Gesundheitsförderung;
      • Angelegenheiten des Gesundheitsförderungsfonds;
      • Mitwirkung bei der Umsetzung von Qualitätsvorgaben für die Erbringung von intra- und extramuralen Gesundheitsleistungen;
      • Umsetzung von Vorgaben zum Nahtstellenmanagement;
      • Evaluierung der von der Landes-Zielsteuerungskommission wahrgenommenen Aufgaben.

      In der Landes-Zielsteuerungskommission hat eine wechselseitige und rechtzeitige Information und Konsultation über Festlegungen zu wesentlichen operativen und finanziellen Angelegenheiten der Leistungserbringung im Gesundheitswesen vom Land und von der Sozialversicherung zu erfolgen.