Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
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Früherkennung

Störungen des Essverhaltens sind manifesten Essstörungen zu unterscheiden, sie können ein Vorbote von Erkrankungen aus dem Essstörungsbereich sein.

Unter Störungen des Essverhaltens fällt das "Gezügelte Essen". Dies beschreibt eine andauernde, willentliche Einschränkung der Nahrungsaufnahme zum Zweck der Gewichtabnahme- oder Kontrolle. Es kann sich in wiederholten Schlankheitsdiäten oder im Dauerhungern äußern. Zu Störungen des Essverhaltens zählt ebenfalls, dass man sich bestimmte Nahrungsmittel verbietet, das Auslassen von Mahlzeiten, Sport zu betreiben mit dem Ziel abzunehmen, der vorwiegende Konsum von Light Produkten und vieles mehr.

Essgestörtes Verhalten ist, für sich genommen, keine Krankheit. Nicht jede Person, die ihre Nahrung kontrolliert und dabei ein paar Kilogramm verliert, ist magersüchtig und nicht jede Person, die sich gelegentlich über die Maßen vollstopft, leidet an einer Bulimie. Aber für einige Betroffene bedeutet ein derartiges Verhalten der Beginn einer schwerwiegenden Essstörung.

Je früher und plötzlicher Verhaltensänderungen im Zusammenhang mit Essen und Gewichtskontrolle bei Jugendlichen auftreten , um so früher sollten betroffene Eltern mit ihrem Kind ärztlichen Rat suchen.

 

Beobachtungen, die Angehörige machen können

Es gibt einige frühe Zeichen, die signalisieren, dass Ihr Angehöriger an Störungen im Essverhalten bzw. an einer manifesten Essstörung leidet:

  1. Die Person nimmt an Körpergewicht ab und kaschiert ihre Figur durch weite Kleidung.
  2. Die Angehörige geht gemeinsamen Mahlzeiten aus dem Weg
  3. Die Betroffene vermeidet alle Nahrungsmittel, die Kohlenhydrate und Fette enthalten. Die Person isst sehr langsam, schneidet alles in kleine Stückchen und schiebt es auf dem Teller hin und her.
  4. Die Angehörige ist sehr aktiv geworden, es fällt ihr schwer Tätigkeiten in Ruhe durchzuführen. Jugendliche sind oft für ihr Alter unangemessen sportlich aktiv.
  5. Die Betroffenen trinken viel Kaffee, kalorienarme Getränke oder Wasser.
  6. Bei der Angehörigen treten Stimmungsschwankungen auf.
  7. Der Betroffene zieht sich zurück, nimmt an keinen sozialen Aktivitäten mehr teil.
  8. Es treten vermehrt Anfälle von Heißhunger auf, große Mengen von Nahrungsmitteln verschwinden aus dem Kühlschrank.
  9. Die Angehörige könnte des Öfteren erbrechen. Sie nehmen auf dem WC unangenehmen Geruch wahr und entdecken Spritzer von Erbrochenem.
  10. Sie finden leere Schachteln von Abführmitteln.
  11. Sie stellen fest, dass die Betroffene mehr Zeit als sonst am WC zubringt. Während der Mahlzeiten oder sofort danach geht sie auf die Toilette.

 

Beobachtungen, die Ärzte machen können

  • Ein erhöhtes Risiko für eine beginnende oder manifeste Essstörung besteht bei …
  • Patientinnen mit niedrigem Körpergewicht
  • Patientinnen mit Amenorrhoe und Infertilität
  • Patientinnen mit Zahnschäden
  • Patientinnen, die mit Sorgen über ihr Gewicht in die Sprechstunde kommen
  • Übergewichtige Patientinnen, die zum Arzt kommen, weil Diäten fehlschlagen
  • Patientinnen, die über Nahrungsunverträglichkeiten klagen
  • Patientinnen mit gastrointestinalen Störungen, die nicht eindeutig einer anderen medizinischen Ursache zugeordnet werden können
  • Kinder mit Wachstumsverzögerung
  • Patientinnen, die im Unterhaltungsbereich, in der Mode- oder Ernährungsbranche arbeiten
  • Leistungssportlerinnen

 

Screening-Fragen für den Hausarzt

  • Beschreiben Sie Ihr Essverhalten
  • Machen Sie sich Sorgen wegen Ihrer Ernährung?
  • Machen Sie sich Sorgen wegen Ihres Gewichts?
  • Wie beeinflusst Ihr Gewicht Ihr Selbstwertgefühl?
  • Machen Sie sich Gedanken wegen Ihrer Figur?
  • Essen Sie heimlich?
  • Haben Sie versucht durch Erbrechen oder auf andere Weise Kalorien los zu werden?
  • Machen Sie sich Sorgen, weil Sie manchmal mit dem Essen nicht aufhören können?
  • Erfassung der Menarche und der Zyklusdauer
  • Bei Jugendlichen Entwicklungsstatus

 


Im Rahmen der Erarbeitung des Oberösterreichischen Gesundheits- und Sozialplans zu Essstörungen wurden Leitprinzipien für die Behandlung und Versorgung von Menschen mit Essstörungen erstellt. Diese können von Ärzt/innen und Therapeut/innen bei Bedarf im Sekretariat des MVZ unter pso@kepleruniklinikum.at angefragt werden.