Oö. Gesundheitsplattform
Der Gesundheitsplattform gehören 11 stimmberechtigte Mitglieder an. Das Land OÖ und die Sozialversicherungsträger entsenden je fünf Mitglieder, ein Mitglied wird vom Bund bestellt. Weiters sind 15 beratende Mitglieder – ohne Stimmrecht – in der Oö. Gesundheitsplattform vertreten.
Über Beschluss der Gesundheitsplattform können zur Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte Experten und Auskunftspersonen beigezogen werden.
Aufgaben/Zuständigkeiten der Oö. Gesundheitsplattform
- Abgeltung von Leistungen der Krankenanstalten für inländische Patientinnen und Patienten, für die eine Leistungspflicht der Träger der Sozialversicherung besteht;
- Abrechnung der Kosten für die Erbringung von Leistungen der Krankenanstalten für ausländische Patientinnen und Patienten auf Grund von zwischenstaatlichen Übereinkommen oder überstaatlichem Recht über soziale Sicherheit;
- Genehmigung von Investitionsvorhaben der Krankenanstalten und Gewährung allfälliger Zuschüsse für Investitionen an die Träger der Krankenanstalten;
- Gewährung von Mitteln zur Finanzierung von strukturverbessernden Maßnahmen (Strukturreformen) und Planungen zur Entlastung der Krankenanstalten;
- Überprüfung der Verwendung der finanziellen Zuwendungen an die Träger der Krankenanstalten;
- Überprüfung der Grundlagen für die Erbringung der stationären und ambulanten Leistungen der Krankenanstalten, insbesondere der Datenqualität der Diagnose- und Leistungsdokumentation;
- Erlassung von Richtlinien für die unter Z 1 bis 6 angeführten Maßnahmen, insbesondere hinsichtlich der Gewährung und Abwicklung finanzieller Zuwendungen;
- Handhabung des Sanktionsmechanismus auf Landesebene gemäß Art. 40 der Vereinbarung;
- Aufgaben, die dem Fonds durch die Landesgesetzgebung aus dem Zuständigkeitsbereich des Landes übertragen wurden;
- Genehmigung des Voranschlags und Rechnungsabschlusses des Fonds;
- sonstige Aufgaben, die aus Mitteln des intramuralen Bereichs finanziert werden.