Oö. Landes-Zielsteuerungskommission
Die Landes-Zielsteuerungskommission ist ein Organ des Landesgesundheitsfonds zur Umsetzung der Zielsteuerung-Gesundheit auf Landesebene besteht insgesamt aus elf Mitgliedern. Die Kurie des Landes OÖ und der Sozialversicherung stellen jeweils fünf Mitglieder, der Bund entsendet ein Mitglied.
Den Vorsitz in der Landes-Zielsteuerungskommission führen das für Angelegenheiten der Krankenanstalten zuständige Mitglied der Oö. Landesregierung und der Obmann der Oö. Gebietskrankenkasse gleichberechtigt (Co-Vorsitzende).
- Landes-Zielsteuerungsübereinkommen (PDF-Format 17,65 MB)
- Arbeitsgruppen Landesebene (PDF-Format 27,95 KB)
Aufgaben/Zuständigkeiten der Landes-Zielsteuerungskommission
Der Landes-Zielsteuerungskommission obliegt die Festlegung (Beschlussfassung) zu nachstehenden Punkten:
- Koordination, Abstimmungen und Festlegungen aller aus dem Zielsteuerungsvertrag und dem Landes-Zielsteuerungsübereinkommen resultierenden Aufgaben und Maßnahmen zur Umsetzung;
- Mitwirkung am bundesweiten Monitoring und Behandlung des Monitoringberichts gemäß Abschnitt 6 der Vereinbarung Zielsteuerung-Gesundheit;
- Wahrnehmung von Agenden zum Sanktionsmechanismus;
- Umsetzung der Regelungen für vertragliche und gemeinsam von Sozialversicherung und Land zu verantwortende sektorenübergreifende Finanzierungs- und Verrechnungsmechanismen auf Landesebene (z.B. Spitalsambulanzen, Gruppenpraxen und niedergelassene Fachärztinnen/Fachärzte, tagesklinische Versorgung, innovative Versorgungsformen etc.); Umsetzung von vereinbarten innovativen Modellen zur sektorenübergreifenden Finanzierung des ambulanten Bereichs;
- Angelegenheiten des Regionalen Strukturplans Gesundheit
- Feststellung des Bedarfs für die Errichtung einer Primärversorgungseinheit
- Angelegenheiten der Großgeräte intra- und extramural;
- Strategie zur Gesundheitsförderung;
- Angelegenheiten des Gesundheitsförderungsfonds;
- Mitwirkung bei der Umsetzung von Qualitätsvorgaben für die Erbringung von intra- und extramuralen Gesundheitsleistungen;
- Umsetzung von Vorgaben zum Nahtstellenmanagement;
- Evaluierung der von der Landes-Zielsteuerungskommission wahrgenommenen Aufgaben.
In der Landes-Zielsteuerungskommission hat eine wechselseitige und rechtzeitige Information und Konsultation über Festlegungen zu wesentlichen operativen und finanziellen Angelegenheiten der Leistungserbringung im Gesundheitswesen vom Land und von der Sozialversicherung zu erfolgen.