Oö. Landes-Zielsteuerungskommission
Die Landes-Zielsteuerungskommission ist ein Organ des Landesgesundheitsfonds zur Umsetzung der Zielsteuerung-Gesundheit auf Landesebene und besteht insgesamt aus elf Mitgliedern. Die Kurie des Landes OÖ und der Sozialversicherung stellen jeweils fünf Mitglieder, der Bund entsendet ein Mitglied.
Den Vorsitz in der Landes-Zielsteuerungskommission führen das für Angelegenheiten der Krankenanstalten zuständige Mitglied der Oö. Landesregierung und die/der Landesstellenvorsitzende der Österreichischen Gesundheitskasse in Oberösterreich gleichberechtigt (Co-Vorsitzende).
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Mitglieder der Landes-Zielsteuerungskommission
Die Landes-Zielsteuerungskommission setzt sich aus folgenden elf Mitgliedern zusammen:
- Landes-Zielsteuerungsübereinkommen (PDF-Format 17,65 MB)
- Arbeitsgruppen Landesebene (PDF-Format 27,95 KB)
Aufgaben/Zuständigkeiten der Landes-Zielsteuerungskommission
Der Landes-Zielsteuerungskommission obliegt die Festlegung (Beschlussfassung) zu nachstehenden Punkten:
- Koordination, Abstimmungen und Festlegungen aller aus dem Zielsteuerungsvertrag und dem Landes-Zielsteuerungsübereinkommen resultierenden Aufgaben und Maßnahmen zur Umsetzung;
- Mitwirkung am bundesweiten Monitoring und Behandlung des Monitoringberichts gemäß Abschnitt 6 der Vereinbarung Zielsteuerung-Gesundheit;
- Wahrnehmung von Agenden zum Sanktionsmechanismus;
- Umsetzung der Regelungen für vertragliche und gemeinsam von Sozialversicherung und Land zu verantwortende sektorenübergreifende Finanzierungs- und Verrechnungsmechanismen auf Landesebene (z.B. Spitalsambulanzen, Gruppenpraxen und niedergelassene Fachärztinnen/Fachärzte, tagesklinische Versorgung, innovative Versorgungsformen etc.); Umsetzung von vereinbarten innovativen Modellen zur sektorenübergreifenden Finanzierung des ambulanten Bereichs;
- Angelegenheiten des Regionalen Strukturplans Gesundheit
- Feststellung des Bedarfs für die Errichtung einer Primärversorgungseinheit
- Angelegenheiten der Großgeräte intra- und extramural;
- Strategie zur Gesundheitsförderung;
- Angelegenheiten des Gesundheitsförderungsfonds;
- Mitwirkung bei der Umsetzung von Qualitätsvorgaben für die Erbringung von intra- und extramuralen Gesundheitsleistungen;
- Umsetzung von Vorgaben zum Nahtstellenmanagement;
- Evaluierung der von der Landes-Zielsteuerungskommission wahrgenommenen Aufgaben.
In der Landes-Zielsteuerungskommission hat eine wechselseitige und rechtzeitige Information und Konsultation über Festlegungen zu wesentlichen operativen und finanziellen Angelegenheiten der Leistungserbringung im Gesundheitswesen vom Land und von der Sozialversicherung zu erfolgen.