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Der Weg zur Auszeichnung
Mit der Teilnahmeerklärung bekennen sich der Kindergarten/die Krabbelstube, der Rechtsträger der Kinderbildungs- und ‑betreuungseinrichtung, der Verpflegungsbetrieb und die Gesunde Gemeinde zur Teilnahme am Gesunden Kindergarten bzw. an der Gesunden Krabbelstube und somit zur nachhaltigen Verankerung der definierten Kriterien der Gesundheitsförderung. Innerhalb von drei Jahren setzen die Zielgruppen – mit Unterstützung von Seiten der Abteilung Gesundheit – Maßnahmen zur Verankerung der Basiskriterien in der Einrichtung.
Der Kindergarten/die Krabbelstube
- plant innerhalb von drei Jahren Maßnahmen zur Erfüllung der Kriterien des Gesunden Kindergartens bzw. der Gesunden Krabbelstube und verankert diese im Alltag.
- nimmt jährlich je eine der Säulen der Gesundheitsförderung Bewegung, Ernährung bzw. psychosoziale Gesundheit in den Fokus.
- bespricht und legt im Planungsgespräch mit der Regionalbetreuung die vom Kindergarten/von der Krabbelstube vorab definierten Maßnahmen fest.
Der Verpflegungsbetrieb/die Kindergartenküche
- setzt Maßnahmen zur Erfüllung der Kriterien Gesunde Küche und etabliert diese im Alltag.
- nimmt innerhalb der dreijährigen Startphase ein Koordinationsgespräch mit dem Kindergarten/der Krabbelstube wahr.
Der Arbeitskreis Gesunde Gemeinde
- stimmt in einem gemeinsamen jährlichen Gespräch mit dem Kindergarten/der Krabbelstube die Gesundheitsförderungsbestrebungen auf Gemeindeebene ab.
- setzt den Möglichkeiten der Gesunden Gemeinde entsprechende Angebote in Kooperation mit dem Kindergarten/der Krabbelstube um (z.B. für Kinder, Eltern/Bezugspersonen, das Kindergarten-/Krabbelstubenpersonal).