Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Gesundheit (in Folge „Gesundes OÖ“) ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen  (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1 ) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.gesundes-ooe.at, auf der Sie sich im Augenblick befinden.

„Gesundes OÖ“ ist bestrebt, ihre Webseite entsprechend der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) anzupassen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind – sofern sie auf der Website verwendet werden – aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Für einige nicht-dekorative Bilder im Inhalt fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Auf der Website befinden sich nicht ausgezeichnete Fremdwörter und Abkürzungen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 3.1 (Lesbarkeit) nur teilweise erfüllt.

Die korrekte Reihung von Überschriften und Zwischenüberschriften ist nicht immer gewährleistet. Daher ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.10.(Abschnittsüberschriften) nicht erfüllt.

Einige Elemente auf der Website besitzen keinen sichtbaren Focus. Daher ist das WCAG-Erfolgskriterien 2.4.7 (sichtbarer Focus) nicht erfüllt.

Bei einigen Klickzielen wird die Mindestgröße des Klickbereiches nicht erfüllt. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.5.8 (Target Size Minimum) nur teilweise erfüllt.

Videos auf der Webseite haben z.T. keine Captions und keine Audio Deskription. Die auf manchen Seiten enthaltenen Videos sind gehostet oder auf der Video-Plattform Youtube veröffentlicht. Bei ein paar Ausnahmen ist es nicht möglich, für diese Videos automatische Untertitel zu aktivieren.

Es gibt Hyperlinks und Buttons, bei denen der Linktext nicht aussagekräftig genug ist. Verlinkungen öffnen zum Teil ein neues Browser-Fenster, ohne den Benutzer vorzuwarnen. Es gibt leere Ankerelemente, welche einen beschreibenden Linktext benötigen, um den Richtlinien zu entsprechen.

Unverhältnismäßige Belastung

Dateiformate (PDF-Format) von Büroanwendungen, die nicht in die Ausnahmeregelung der Richtlinie (EU) 2016/2102 fallen, sind nicht oder nur einigermaßen barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Aufgrund der großen Anzahl an PDF-Dokumenten und damit verbundenen anfallenden Kosten sowie hohen organisatorischen Lasten für die Überarbeitung sind wir der Ansicht, dass dies eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.Wir sind bemüht, neue PDF-Dokumente laufend zu verbessern und barrierefrei zugänglich zu gestalten oder Text-Alternativen zur Verfügung zu stellen.

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Für diese nicht barrierefreien Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bemühen uns, Ihnen dieses auf einer barrierefreien Art zur Verfügung zu stellen.

Online-Karten und Kartendienste sind nicht barrierefrei und fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/2102.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14. Juni 2021 erstellt. Die Erklärung wurde anhand einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Überprüft wurden alle zur allgemeinen Bedienung notwendigen Seiten: Startseite, Inhaltsseiten der 2. Navigationsebene, Kontakt, Suche und Suchergebnis.

Einzelne Seiteninhalte werden vom Herausgeber dieser Website bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft. Die Erklärung wurde zuletzt am 27. August 2024 aktualisiert.

 

Feedback und Kontaktangaben

Die Inhalte und Services auf dieser Webseite werden laufend geprüft, verbessert und ausgebaut. Dabei ist uns die Zugänglichkeit und Bedienbarkeit unserer Angebote ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Webseite hindern, so bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Bei Mitteilungen und Anregungen per Email verwenden Sie bitte den Betreff „Meldung einer Barriere in der Website gesundes-ooe.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

 

Kontakt

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Gesundheit

Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon +43 732 77 20-14133
E-Mail: post@gesundes-oberoesterreich.at