Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
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Broschüre zum Herunterladen

(Quelle: © WavebreakMediaMicro - stock.adobe.com)

Gesunde Zähne von Anfang an

Gesunde Milchzähne sind Basis für ein zahngesundes Leben. Die Broschüre enthält zahngesunde Empfehlungen von der Schwangerschaft bis zum Volksschulkind. Das richtige Zähneputzen nach der KAI-Methode wird anschaulich erklärt.

Oö. Modell zur Zahngesundheitsförderung

Die Förderung der Zahngesundheit ist wichtiger Bestandteil der Präventionsoffensive des Landes Oberösterreich. Im Auftrag des Landes und der Österreichischen Gesundheitskasse wurde dieses Modell für Schwangere und Kinder bis zum 14. Lebensjahr entwickelt. Das Konzept sieht ein enges Zusammenwirken von Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen vor. Die Umsetzung startete im Schul-/Kindergartenjahr 2012/2013 und wird laufend weiterentwickelt.

Mädchen beim Zähneputzen (Quelle: AdobeStock)

Gesunde Zähne sind ein Ergebnis regelmäßiger Zahnpflege und präventiver Maßnahmen, die unter Einbeziehung des gesamten kindlichen Umfeldes Familie – Kindergarten - Schule erfolgen.

Gemeinsam mit Kinder- und Zahnärzten/innen, Eltern-Kind-Zentren und anderen Anlaufstellen für Familien hat der Kindergarten eine wichtige Rolle bei der Sensibilisierung und Aufklärung über die Bedeutung präventiver Maßnahmen zur Zahngesundheit. Im Kindergarten können gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen hergestellt und die Kinder und deren Eltern frühzeitig an das Thema Zahngesundheit herangeführt werden.

Dabei werden  die Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen Kindergarten sowie Volksschule vor Ort von den Zahngesundheitserzieherinnen und -erziehern des Vereins PROGES (die im Auftrag der Abteilung Gesundheit und der Österreichischen Gesundheitskasse tätig sind) unterstützt. Auch das Netzwerk Gesunder Kindergarten leistet mit seinem Angebot einen wesentlichen Beitrag zur Zahngesundheit.

Seit Jänner 2019 ist der Mutter-Kind-Zuschuss an einen Zahnarztbesuch des Kindes im 5. und 9. Lebensjahr gekoppelt und die Kinder können somit unmittelbar einer notwendigen Behandlung und weiteren zahnärztlichen Betreuung für weitere Maßnahmen zugeführt werden.